Damit wir IhreRezeptanfrage bearbeitenkönnen, müssen Sievorhereinmal im Quartal Ihre eGK in der Praxiseinlesen lassen.
Medikamente bitte wie folgt angeben:
Medikamentenname, Wirkstärke, Packungsgröße
z. B. Bisoprolol, 5 mg, 100 Stk
Bitte beachten: Es kann maximal der Quartalsbedarf eines Medikaments verordnet werden.
eRezepte Hinweis: Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das eRezept erst in der nächsten regulären Spechstunde erstellt und an deren Ende signiert wird. Anschließend können Sie die Medikamente mit Ihrer eGK in der Apotheke Ihrer Wahl abholen.
Voraussetzungen:
1. die eGK muss im aktuellen Quartal schon vorgelegt worden sein.
2. nur möglich für Kassenrezepte für Medikamente. Ausgenommen sind Rezepte für Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, Blutzuckerteststreifen, Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel- die aufgeführten Rezepte werden nach wie vor als Papierausdruck erstellt.
Bitte beachten Sie auch die Seite Urlaub. Im Fall, dass Ihre Hausärztin im Urlaub ist, ist nur die Verordnung der kleinsten (N1) Packungsgröße durch den Vertretungsarzt möglich.
Dieser Service steht lediglich Patientinnen und Patienten unserer Praxis zur Verfügung.
Anfrage bezüglich Terminen in Sprechstunden usw. sind ausschliesslich per Telefon zu stellen. Terminanfrage über diese Plattform sind nicht möglich und werden nicht bearbeitet!
Kontaktdaten:
Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben.
Ihre Bestellung wird von einem unserer Mitarbeiter umgehend bearbeitet und kann am nächsten Werktag abgeholt werden.
Bitte beachten: seit 01.04.2024 neues Quartal vor Freischaltung auf Karte muss diese zuerst eingelesen werden!
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